Statuten

Freisinnig-Demokratische Partei Andelfingen

 

Statuten 2011

der Freisinnig-Demokratischen Partei Andelfingen

I. Allgemeine Bestimmungen

 

 

Artikel 1

Name und Sitz

Die Freisinnig-Demokratische Partei Andelfingen (nachfolgend «FDP Andelfingen»

genannt) ist als Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB ein Mitglied der Freisinnig-Demokratischen Partei des Bezirkes Andelfingen und damit der FDP des Kantons Zürich und der Schweiz.

Der Sitz der FDP Andelfingen ist in Andelfingen; die Geschäftsstelle beim amtierenden Präsidenten / bei der amtierenden Präsidentin.

Für die ausschliesslich internen Belange der einzelnen Gemeinden können Ortsgruppen gebildet werden, die jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.

 

Artikel 2

Zweck Die FDP Andelfingen bezweckt den Zusammenschluss freisinnig-demokratisch gesinnter Einwohnerinnen und Einwohner von Andelfingen und Umgebung zur Pflege und Förderung liberalen Gedankengutes und dessen Umsetzung in aktive Teilnahme und Mitwirkung am politischen Geschehen.

 

II. Mitgliedschaft

 

 

Artikel 3

Mitglieder Die Mitgliedschaft steht Einwohnerinnen und Einwohnern der politischen Gemeinden Andelfingen, Kleinandelfingen, Adlikon, Humlikon sowie auch andern Gemeinden des Bezirkes Andelfingen, in denen keine Freisinnig-Demokratische Partei besteht, offen.

Die Mitgliedschaft ist unvereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer andern politischen Partei.

 

Artikel 4

Aufnahme Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand zu richten, welcher sie mit Antrag der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt.


Austritt Austrittserklärungen sind schriftlich dem Vorstand einzureichen.

Die Mitgliedschaft erlischt nach Einreichen der Austrittserklärung unter Beobachtung einer halbjährigen Frist auf das Ende des Geschäftsjahres.

 

Ausschluss Ausschlussgründe können insbesondere grobe Verletzung der Parteiinteressen, unehrenhaftes Verhalten oder Nichterfüllen der finanziellen Verpflichtungen sein.

Ein Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

 

III. Organisation

 

 

Artikel 5

Organisation Die Organe der FDP Andelfingen sind

a          die Mitgliederversammlung als oberstes Organ

b          der Vorstand

c          die Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen

 

Artikel 6

Einberufung Die Organe werden durch den Präsidenten/die Präsidentin, bei Verhinderung durch den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin einberufen. Zur Einberufung einer Mitgliederversammlung bedarf es eines Vorstandsbeschlusses.

Einladungen zu Mitgliederversammlungen haben schriftlich unter Bekanntgabe der Traktanden spätestens dreissig Tage vor dem Versammlungsdatum zu erfolgen.

Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen werden, sofern nicht von einem Drittel der anwesenden

Mitgliedern eine geheime Abstimmung verlangt wird, offen vorgenommen.

Bei Wahlgeschäften ist das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen massgebend. Wird dieses in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so entscheidet im dritten Wahlgang das relative Mehr. Bei allen übrigen Abstimmungen, vorbehältlich der Bestimmungen in Art. 14 und 15, entscheidet die Stimmenmehrheit.

Der/die Vorsitzende stimmt mit und hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

 

Artikel 7

Verwaltungsperiode Das Geschäftsjahr der FDP Andelfingen fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.

 

 

IV. Mitgliederversammlung

 

 

Artikel 8

Kompetenzen und Antragsmodus

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ der FDP Andelfingen. Sie ist zuständig

für alle Belange, die nicht in die Kompetenz anderer Organe fallen.

Anträge von Mitgliedern zu Handen der Mitgliederversammlung müssen spätestens zwanzig Tage vor  deren Termin schriftlich beim Präsidenten eintreffen.

 

Ordentliche Mitgliederversammlung

Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Dieser obliegen folgende Geschäfte

a          Abnahme des Protokolles der letzten Mitgliederversammlung

b          Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten/der Präsidentin

c          Abnahme der Jahresrechnung

d          Wahl des Präsidenten/der Präsidentin, des Vorstandes, der Rechnungsrevisoren/Revisorinnen und allfälliger Delegierten

e          Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

f           Festlegen der Mitgliederbeiträge

h          Beschlussfassung über allfällige Anträge seitens des Vorstandes oder der Mit-

glieder

 

Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstan-

des einberufen, oder wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder schriftlich deren Einberufung verlangt.


V. Vorstand

 

 

Artikel 9

Zusammensetzung

Der Vorstand der FDP Andelfingen besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, welche

mindestens die folgenden Funktionen wahrnehmen:

a          Präsident/Präsidentin

b          Vizepräsident/Vizepräsidentin

c           Aktuar/Aktuarin

d          Kassier/Kassierin

Der Präsident/die Präsidentin wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Der Präsident/die Präsidentin ist ex officio Mitglied des Vorstandes der FDP Bezirks partei Andelfingen.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sind.

 

Amtsdauer Die Amtsdauer von Präsident/Präsidentin und Vorstand beträgt zwei Jahre mit Wiederwählbarkeit.

 

Artikel 10

Auftrag und Befugnisse

Dem Vorstand obliegt die Leitung und Verwaltung der FDP Andelfingen, insbe-

sondere:

a          die Vertretung der Partei nach aussen durch Kollektiv-Unterschrift des Präsidenten/der Präsidentin oder des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin zusammen mit einem weitern Vorstandsmitglied

b          die Abwicklung der laufenden Geschäfte, soweit sie nicht in die Kompetenz anderer Organe fallen

c           die Vorbereitung von Geschäften zu Handen der Mitgliederversammlung und der Vollzug von Versammlungsbeschlüssen

d          Organisation von Veranstaltungen

e          Vorbereitung und Publikation von Wahl- und Abstimmungsempfehlungen im Rahmen der von der Mitgliederversammlung erteilten Kompetenzen

Für die Bearbeitung spezieller Aufgaben kann der Vorstand weitere Parteimitglieder beiziehen und Arbeitsausschüsse bestellen.

 

VI. Revisoren/Revisorinnen

 

 

Artikel 11

Amtsdauer Die Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen werden für die Dauer von höchstens vier Jahren gewählt. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

Auftrag Die Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen kontrollieren die Rechnungsführung und den Jahresabschluss. Sie legen zu Handen der ordentlichen Mitgliederversammlung einen schriftlichen Revisionsbericht vor und stellen Antrag.

 

VII. Finanzen

 

 

Artikel 12

Einnahmen Die FDP Andelfingen finanziert sich

a          aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder

b          aus allfälligen Spenden

c          aus dem Ergebnis allfälliger Finanzierungsaktionen

 

Ausgaben Zur Erfüllung der statutarischen Aufgaben verfügt der Vorstand über die finanziellen Mittel der FDP Andelfingen.

 

Finanzverwaltung

Der Kassier/die Kassierin verwaltet die Mittel der Partei und erstattet schriftlich

Bericht an die ordentliche Mitgliederversammlung.

 

Artikel 13

Verpflichtung und Haftung

Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haften für ihre Beiträge während

der Dauer ihrer Mitgliedschaft. Sie haben keinerlei Ansprüche auf das Partei-

vermögen.

Für Verpflichtungen der FDP Andelfingen haftet ausschliesslich das Parteivermögen.


VIII. Schlussbestimmungen

 

 

Artikel 14

Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können durch einen Zweidrittels—Mehrheitsbeschluss

der anwesenden Stimmen einer Mitgliederversammlung abgeändert werden. Ausgenommen hiervon sind die vom übergeordneten Recht als verbindlich erklärten Artikel.

Die beantragten Statutenänderungen sind im Wortlaut mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntzugeben.

 

Artikel 15

Auflösung Die Auflösung der FDP Andelfingen kann durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Zweidrittels—Mehrheit sämtlicher Mitglieder beschlossen werden. Erreicht die Zahl der anwesenden Mitglieder dieses Quorum nicht, ist innerhalb von dreissig Tagen eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die mit einfacher Stimmenmehrheit ungeachtet der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschliesst.

Ein allfällig verbleibendes Parteivermögen fällt an die FDP des Bezirkes Andelfingen.

 

Artikel 16

Inkrafttreten Die vorliegende Fassung der Statuten wurde an der Mitgliederversammlung der FDP Andelfingen vom 13. April 2011 genehmigt und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

Sie ersetzt die Statuten aus dem Jahr 2002.

 

 

Für die Richtigkeit:          Andelfingen, 13. April 2011

 

Vorstand der Freisinnig-Demokratischen Partei Andelfingen

 

Der Präsident                                      Die Protokollführerin

 

 

Daniel Rüttimann                               Marianne Schaub-Hristić